Heilpraktikerschule

Voraussetzungen seitens des Gesundheitsamtes
(Anmeldung zur Heilpraktiker-Überprüfung):

  1. Kurzgefasster Lebenslauf.
  2. Personalausweis (beidseitige Kopie).
  3. Abschlusszeugnis (amtlich beglaubigte Kopie), mindestens Hauptschulabschluss.
  4. Ein ärztliches Attest, das nicht älter als 3 Monate ist und aus dem hervorgeht, dass der Antragsteller in psychischer und physischer Hinsicht geeignet ist, die Tätigkeit eines Heilpraktikers auszuüben.
  5. Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0), das nicht älter als 3 Monate ist.

Zuständig für die Heilpraktikerüberprüfung sind in Baden-Württemberg die Gesundheitsämter. Die Anmeldung erfolgt entweder beim Gesundheitsamt oder bei der unteren Verwaltungsbehörde Ihres Wohnsitzes. Bitte erkundigen Sie sich dort nach den Prüfungsgebühren und den Antragsformularen. Die Prüfung selbst ist zentralisiert auf bestimmte Gesundheitsämter. Zunächst müssen bei der schriftlichen Überprüfung 75 % der Fragen richtig beantwortet sein. (Momentan müssen von 60 Fragen in Multiple Choice mindestens 45 Fragen richtig beantwortet sein.) Danach werden Sie zur mündlichen Überprüfung zugelassen. Diese ist eine Einzelprüfung. Prüfer/in ist ein Arzt/eine Ärztin des Gesundheitsamtes und ein oder mehrere Heilpraktiker als Beisitzer.

Fühlen Sie sich genügend vorbereitet? Vertrauen Sie sich und Ihren Fähigkeiten, Ihrem erworbenen Wissen? Dann melden Sie sich zur Überprüfung an. Nach bestandener mündlicher Überprüfung erhalten Sie die „Erlaubnis, die Heilkunde ohne Bestallung berufsmäßig auszuüben“ und die Berufsbezeichnung „Heilpraktiker“ zu führen.